1. Maschinen- und Kaskoversicherung als Versicherung des Mietgegenstandes selbst:
Der Mieter ist verpflichtet, auf eigene Kosten für den Mietgegenstand eine Maschinen- und Kaskoversicherung zum Neuwert für die Dauer der Mietzeit abzuschließen und uns auf Anforderung nachzuweisen.
Der Mieter tritt seine Rechte gegen den Versicherer zur Sicherung unserer Forderung an uns ab und zeigt die Abtretung dem Versicherer an. Wir nehmen die Abtretung an. Weist der Mieter uns auf Anforderung keine eigene Maschinen- und Kaskoversicherung zum Neuwert spätestens bei der Unterzeichnung des Mietvertrags/Lieferscheins nach, so ist er verpflichtet, eine Maschinen- und Kaskoversicherung über uns abzuschließen. Er wird dann in den zwischen uns und dem Versicherer bestehenden Globalversicherungsvertrag im Hinblick auf die von ihm gemieteten Mietgegenstände einbezogen, so dass seine Interessen im Rahmen des bestehenden Versicherungsschutzes mitversichert sind.
a) Der Mietgegenstand selbst ist dann im Rahmen einer reinen Sachversicherung in der Bundesrepublik Deutschland und Europa versichert gegen unvorhergesehen eintretende Schäden.
Unvorhergesehen sind Schäden, die weder rechtzeitig vorhergesehen noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhergesehen werden können. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden am Mietgegenstand durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, leichte Fahrlässigkeit, Konstruktions-, Material oder Ausführungsfehler, Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen, Wasser-, Öl-, und Schmiermittelmangel, Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung, Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung, Sturm, Hagel, Frost, Eisgang, Erdbeben, Überschwemmung oder Hochwasser, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub. Zubehör, insbesondere Anbaugeräte, und Ersatzteile sind gegen einfachen Diebstahl nur versichert, wenn sie unter Verschluss verwahrt oder an dem versicherten Mietgegenstand befestigt sind.
b) Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind insbesondere Schäden infolge Kriegsereignissen jeder Art, innerer Unruhen, Terrorismus sowie Schäden, die vom Mieter oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden.
c) Der Maschinen- und Kaskoversicherung liegen die Allgemeinen Bedingungen für die Maschinen- und Kaskoversicherung von fahrbaren und transportablen Geräten (ABMG 92) in der Fassung 01.1995 zugrunde. Diese Versicherung deckt nur in den genannten (und weiteren) Grenzen Schäden am Mietgegenstand selbst ab. Sämtliche Folgeschäden, Schäden an Sachen außerhalb des Mietgegenstandes oder an Personen sind nicht vom Versicherungsschutz der Maschinen- und Kaskoversicherung umfasst. Die Versicherung entspricht daher nicht dem Vollbild einer Kaskoversicherung in der Autovermietungsbranche! Der Mieter erhält von uns ausführliche Unterlagen zum Versicherungsvertrag.
d) Die vom Mieter zu leistende Prämie für die Maschinen- und Kaskoversicherung ist der aktuellen Mietpreisvereinbarung zwischen dem Mieter und uns zu entnehmen. Die Versicherungsprämienleistungspflicht besteht dabei für jeden Kalendertag während der Mietzeit, unabhängig davon, ob und in welchem Umfang der Mieter den Mietgegenstand tatsächlich nutzt.
e) Für Mietgeräte, deren Listenpreis zwischen 0 EUR und 999 EUR liegt, wird im Hinblick auf die dann für den Mieter unwirtschaftliche Selbstbehaltsregelung kein Maschinen- und Kaskoversicherungsschutz angeboten.
f) Der Selbstbehalt (= die Selbstbeteiligung) für den Mieter wird bei Vorliegen von Verschulden oder Verantwortlichkeit (z.B. Betriebsgefahr) seitens des Mieters fällig und richtet sich je Schadensfall und pro Mietgegenstand nach dessen jeweiligem Neugerät-Listenpreis.
Er staffelt sich wie folgt:
Neugerät-Listenpreis des Mietgegenstandes: 1.000 EUR – 2.999 EUR
Selbstbehalt je Mietgegenstand: 500 EUR
Neugerät-Listenpreis des Mietgegenstandes: 3.000 EUR – 24.999 EUR
Selbstbehalt je Mietgegenstand: 1.500 EUR
Neugerät-Listenpreis des Mietgegenstandes: ab 25.000,00 EUR
Selbstbehalt je Mietgegenstand: 2.500 EUR
Sofern im Reparaturfall die Reparaturkosten niedriger als der Selbstbehalt sind, sind nur die Reparaturkosten vom Mieter zu tragen. Sofern der Schadensfall aufgrund von Diebstahl/Verlust oder Untergang der Sache eintritt, hat der Mieter bei Verschulden seinerseits 20 % vom Wiederbeschaffungswert, mindestens aber den oben genannten Selbstbehalt zu bezahlen. Der Wiederbeschaffungswert entspricht dem Gebrauchtmaschinenpreis gemäß der jeweils aktuellen Lectura-Schwackeliste für mobile Baumaschinen. Für schuldhaft verursachte Schäden an Geräten, die bei Abbrucharbeiten eingesetzt wurden oder infolge sonstiger Überbeanspruchung in besonderem Maße entstanden sind, wird ein doppelter Selbstbehalt in Rechnung gestellt. Für Diebstahlschäden an Mietgegenständen, die – mit unserer schriftlichen Erlaubnis - in östlichen Anliegerstaaten eingesetzt werden, berechnet die Versicherung einen Selbstbehalt von 25 % des Verkehrswertes des Mietgegenstandes, mindestens jedoch den Selbstbehalt gemäß der oben aufgeführten Staffelung. Selbstbehalt und Wiederbeschaffungswert werden stets zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer abgerechnet.
2. Haftpflichtversicherung als Versicherung von Personen- und Sachschäden außerhalb des Mietgegenstandes:
Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet, in eigener Verantwortung auf seine Kosten eine Haftpflichtversicherung im Hinblick auf die sich aus dem Gebrauch und Nutzen des Mietgegenstandes ergebenden Schadensrisiken für Personen oder Sachgegenstände abzuschließen. Bei der Verwendung von selbst fahrenden Arbeitsmaschinen (z.B. Radlader, Teleskoplader, Raddumper, Mobilbagger etc.) im öffentlichen Verkehr kann unter bestimmten Voraussetzungen sogar eine KFZ-Haftpflichtversicherung zwingend gesetzlich vorgeschrieben sein. Auf die Gefahren und Risiken des Nichtabschlusses einer Haftpflichtversicherung weisen wir den Mieter ausdrücklich hin. Abweichend vom Vorstehenden haben wir für KFZ-Miet-Anhänger die gesetzlich vorgeschriebene KFZ-Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die allerdings nur im Falle des Transportes von Wacker Neuson Mietgeräten auf dem KFZ-Miet-Anhänger eintritt.